Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese AGB gelten für alle vom Fotografen übernommenen Aufträge, soweit nicht im Einzelfall schriftlich anderes vereinbart wurde. Abweichenden Formulierungen in eventuell vorliegenden AGB des Auftraggebers widerspricht der Fotograf hiermit. Die AGB gelten als anerkannt, wenn nicht binnen 7 Tagen schriftlich widersprochen wurde.

Im Angebot ist nur enthalten, was bei Auftragserteilung besprochen wurde. Alle Mehrkosten durch Auftragserweiterungen werden zusätzlich belastet. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

Alle Waren und Bildrechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Fotografen. Bei vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber die vollen Nutzungsrechte der bestellten Fotografien. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. Jegliche Nutzung des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Namensnennung des Fotografen und dessen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.

Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen.

Fällt aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, ein fest gebuchter Fototermin kurzfristig aus und kann dieser Ausfall nicht mit einem anderen Auftrag kompensiert werden, so hat der Fotograf ein Anrecht auf mindestens 50 % des vereinbarten Honorars. Wird ein angefangener Auftrag aus von dem Fotografen nicht zu vertretenden Gründen nicht fertig gestellt, so steht dem Fotograf das volle Honorar zu. Als angefangen gilt ein Auftrag, wenn mit der vertraglich geschuldeten Leistung vom Fotografen begonnen wurde. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis offen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger.

Wird die für die Durchführung des Auftrags vorgesehene Zeit aus von dem Fotografen nicht zu vertretenden Gründen wesentlich überschritten, kann er eine Honorarerhöhung in angemessenem Verhältnis verlangen.

Mängel oder Fehler der gelieferten Fotografien werden nach unserer Wahl durch Nachbesserung, Wandlung oder Minderung abgestellt. Gelingt uns eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht, kann der Kunde unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche – gleich welcher Art und Weise und aus welchem Rechtsgrund – nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Auftrages oder Herabsetzung des Honorars in angemessener Höhe verlangen, wenn uns eine zweite Möglichkeit zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung mit einer Frist von mindestens 6 Wochen gegeben wurde. Wir haften nicht – soweit gesetzlich zulässig – für Mangelfolgeschäden.

Der Fotograf archiviert die Bilddaten Ihrer Aufnahmen für ein Jahr, nur in dieser Zeit können Sie nachbestellen. Falls Bilddaten in unserem Archiv vorzeitig durch technische Defekte oder höhere Gewalt unlesbar werden, ist der Fotograf nicht haftbar.